Karl-Franzens-Universität Graz, Wegener Center:
„Der UN-Generalsekretär Antonio Guterres spricht, bezugnehmend auf den IPCC – Sixth Assessment Report (2022), von einem „code red“ für die Menschheit.“ Basierend auf zahlreichen wissenschaftlichen Vorhersagen, welche ebenfalls dem Policy-nahen IPCC-Report zu entnehmen sind, steuern wir auf eine mehrdimensionale Klimakatastrophe hin, wenn nicht jetzt maßgebliche Handlungs-Änderungen eingelenkt werden.
Die Uni Graz hat berechnet, dass der Klimawandel bis 2050 – bei konservativ geschätzten 2°C Erwärmung – Österreich rund 9 Milliarden Euro kosten wird.
Im Pariser Abkommen (2016) haben wir uns dazu verpflichtet, die Erderwärmung mit 2°C zu begrenzen. Selbst dieses Ziel wird Negativ-Effekte, wie etwa Gletscherschmelze, Meereis-Schmelze und Meeresspiegel-Anstiege u. a. nach sich ziehen.
Wie wird damit umgegangen? Beispielsweise über den Rechtsweg mittels Klimaklagen. Es wird sowohl gegen Staaten als auch gegen Unternehmen der Rechtsweg beschritten.
© WEGC Research Brief
Die Lösungsansätze beinhalten eine Bedarfsabfrage unserer Dienstleistungen, eine Integration über die gesamte Wertschöpfungskette, die Zusammenarbeit verschiedener Industrien (bspw. Kombination von Zement- und Wasserstoffindustrie) und neue Innovationen. Einen Engpass stellt vor allem erneuerbarer Strom dar. Dementsprechend ist der Ausbau erneuerbarer Energiequellen möglichst zeitnah gefragt.
Wofür braucht es ein Klimaschutzgesetz (KSG)?
Nationale und Länderebene:
EU-Ebene:
Fakt: Seit 2020 haben wir in Österreich kein wirksames KSG mehr. Davor gab es ein KSG, jedoch war es unverbindlich, unwirksam und ohne Kontrollinstanz.
Wie sieht ein wirksames KSG aus?
4-Säulen-Prinzip:
Die THG-Emissionen stagnieren und es ist ein sektoraler Blick vorhanden: Energie und Industrie (außerhalb des EU-Emissionshandels), Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und fluorierte Gase;
Zum neuen KSG gibt es folgende Eckpunkte aus dem Regierungsprogramm: Ziel ist die Klimaneutralität + Sektorziele für 2030/2040. Außerdem sind Verantwortlichkeitsmechanismen von Bund und Ländern für die Zielerreichung wichtig. Das gilt auch bei Mechanismen für zusätzliche Maßnahmen bei Zielverfehlung. Weitere relevante Punkte sind ein ebenenübergreifendes Governance-System mit Klimakabinett, eine gesetzliche Verankerung des THG-Budgets, ein wissenschaftlicher Klimabeirat, ein Rat der Bürger:innen und ein Zukunftsinvestitionsfond.
Momentan liegt der Fachentwurf im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) vor und wird politisch diskutiert. Dennoch kann natürlich auch ohne ein KSG Klimaschutz betrieben und Erfolge erzielt werden (z.B. durch eine thermische Sanierungsoffensive und die Energiewende).
So stellen das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (vom Ministerrat beschlossen) und die Umsetzung des Regierungsprogramms zur CO2-Bepreisung (Klimabonus) weitere Meilensteine dar. Eine andere sehr wichtige Maßnahme ist in diesem Zusammenhang das Erneuerbaren-Ausbaugesetz.
Online-Fachdialog am 8. November 2022 zum Klimaschutzgesetz in Österreich