25. November 2022

Fachdialog: „Klimaschutz (-gesetz) in Österreich“

1. Talk: Klimaerhitzung in Österreich – Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec. Karl Steininger

 

Karl-Franzens-Universität Graz, Wegener Center:

„Der UN-Generalsekretär Antonio Guterres spricht, bezugnehmend auf den IPCC – Sixth Assessment Report (2022), von einem „code red“ für die Menschheit.“ Basierend auf zahlreichen wissenschaftlichen Vorhersagen, welche ebenfalls dem Policy-nahen IPCC-Report zu entnehmen sind, steuern wir auf eine mehrdimensionale Klimakatastrophe hin, wenn nicht jetzt maßgebliche Handlungs-Änderungen eingelenkt werden.

Die Uni Graz hat berechnet, dass der Klimawandel bis 2050 – bei konservativ geschätzten 2°C Erwärmung – Österreich rund 9 Milliarden Euro kosten wird.

Im Pariser Abkommen (2016) haben wir uns dazu verpflichtet, die Erderwärmung mit 2°C zu begrenzen. Selbst dieses Ziel wird Negativ-Effekte, wie etwa Gletscherschmelze, Meereis-Schmelze und Meeresspiegel-Anstiege u. a. nach sich ziehen.

Wie wird damit umgegangen? Beispielsweise über den Rechtsweg mittels Klimaklagen. Es wird sowohl gegen Staaten als auch gegen Unternehmen der Rechtsweg beschritten.

© WEGC Research Brief

© WEGC Research Brief

Die Lösungsansätze beinhalten eine Bedarfsabfrage unserer Dienstleistungen, eine Integration über die gesamte Wertschöpfungskette, die Zusammenarbeit verschiedener Industrien (bspw. Kombination von Zement- und Wasserstoffindustrie) und neue Innovationen. Einen Engpass stellt vor allem erneuerbarer Strom dar. Dementsprechend ist der Ausbau erneuerbarer Energiequellen möglichst zeitnah gefragt.

 

2. Talk: Klimaschutzgesetz für Österreich: DI (FH) Christian Kdolsky, MSc – Klimavolksbegehren, Kampagnensprecher Klimaschutzgesetz

 

Wofür braucht es ein Klimaschutzgesetz (KSG)?

Nationale und Länderebene:

  • Klimaneutralität 2040 und Plan zur Reduktion der Treibhausgase (THG)
  • Rahmen für die Ziele anderer Gesetze, wie EAG, EWG, EEffG
  • Rahmen für die Länderziele

EU-Ebene:

  • Europäisches Klimagesetz: Mit dem Europäischen Klimaschutzgesetz wird ein verbindliches EU-Klimaziel gesetzt, wonach die Netto-Treibhausgasemissionen (d. h. die Emissionen nach Abzug des Abbaus) bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen.
  • Vertragsverletzungsverfahren: Die Kommission stellt mögliche Verstöße gegen das EU-Recht aufgrund eigener Untersuchungen oder auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder Interessenträgern hin fest.
  • Lastenteilung: Die Treibhausgasemissionen von Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, werden durch die sogenannte Lastenteilungsverordnung geregelt, die verbindliche Zielvorgaben für die jährliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2021-2030 enthält.

Fakt: Seit 2020 haben wir in Österreich kein wirksames KSG mehr. Davor gab es ein KSG, jedoch war es unverbindlich, unwirksam und ohne Kontrollinstanz. 

Wie sieht ein wirksames KSG aus?

4-Säulen-Prinzip:

  • THG-Budget und Pfade: Diese müssen gesetzlich verankert sein. Es gibt eine Abstimmung der Länder, Sektorziele für Industrie und Verkehr, EAG, EWG und EEffG brauchen Klimaschutz-Rahmen.
  • Es herrschen Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern und Sofortmaßnahmen.
  • Es gibt unabhängige, weisungsfreie und wissenschaftliche Kontrollen, sowie Beratungen für Maßnahmen.
  • Grundrecht und Rechtsschutz sind vorhanden und ein Appell an die Politik zur Umsetzung der Maßnahmen notwendig.

 

3. Talk: Mag. Dr. Jürgen Schneider – Sektionsleiter, BMK, Sektion VI – Klima und Energie

 

  • Treibhausgas-Emissionen: Entwicklungen in Österreich
  • Klimaschutzgesetz – quo vadis?
  • Beispiele für Klimaschutz in Österreich

Die THG-Emissionen stagnieren und es ist ein sektoraler Blick vorhanden: Energie und Industrie (außerhalb des EU-Emissionshandels), Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und fluorierte Gase;

Zum neuen KSG gibt es folgende Eckpunkte aus dem Regierungsprogramm: Ziel ist die Klimaneutralität + Sektorziele für 2030/2040. Außerdem sind Verantwortlichkeitsmechanismen von Bund und Ländern für die Zielerreichung wichtig. Das gilt auch bei Mechanismen für zusätzliche Maßnahmen bei Zielverfehlung. Weitere relevante Punkte sind ein ebenenübergreifendes Governance-System mit Klimakabinett, eine gesetzliche Verankerung des THG-Budgets, ein wissenschaftlicher Klimabeirat, ein Rat der Bürger:innen und ein Zukunftsinvestitionsfond.

Momentan liegt der Fachentwurf im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) vor und wird politisch diskutiert. Dennoch kann natürlich auch ohne ein KSG Klimaschutz betrieben und Erfolge erzielt werden (z.B. durch eine thermische Sanierungsoffensive und die Energiewende). 

So stellen das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (vom Ministerrat beschlossen) und die Umsetzung des Regierungsprogramms zur CO2-Bepreisung (Klimabonus) weitere Meilensteine dar. Eine andere sehr wichtige Maßnahme ist in diesem Zusammenhang das Erneuerbaren-Ausbaugesetz.